Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lisette van de Sandt mit Sitz an der Anschrift Herungerweg 177, NL-5913 HA in Venlo, eingetragen in das niederländische Handelsregister unter der Nummer 65668502.

 

Artikel 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen Lisette van de Sandt und dem Auftraggeber Anwendung, soweit von diesen Bedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich von den Vertragsparteien abgewichen wurde.
  2. Die Anwendbarkeit eventueller Einkaufsbedingungen oder anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen vom Vertrag und von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, sofern diese Abweichungen schriftlich und ausdrücklich mit Lisette van de Sandt vereinbart wurden.
  3. Sofern sich herausstellt, dass eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sind, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.

 

Artikel 2 Angebote und/oder Offerten

  1. Angebote und/oder Offerten werden schriftlich und/oder elektronisch abgegeben, es sei denn, dies ist aufgrund dringender Umstände nicht möglich, und sie gelten für die im Angebot und/oder der Offerte angegebenen Dauer.
  2. Lisette van de Sandt kann nicht an ihre Angebote und/oder Offerten gebunden werden, falls der Auftraggeber nach den Maßstäben von Redlichkeit und Billigkeit und nach den im gesellschaftlichen Umgang üblichen Auffassungen vermuten musste, dass das Angebot und/oder die Offerte bzw. ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält/enthalten.
  3. Falls die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) vom im Angebot und/oder in der Offerte aufgeführten Angebot abweicht, ist diese für Lisette van de Sandt nicht verbindlich. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zu Stande, es sei denn, Lisette van de Sandt gibt etwas anderes an.

 

Artikel 3 Vertragslaufzeit und -kündigung

  1. Der Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme des Angebots und/oder der Offerte von Lisette van de Sandt durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich nicht aus der Art des Vertrags etwas anderes ergibt oder die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  2. Sowohl Lisette van de Sandt als auch der Auftraggeber können den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Sämtliche bis zur Kündigung entstandenen Kosten gehen auf Rechnung des Auftraggebers.

 

Artikel 4 Vertragserfüllung

  1. Lisette van de Sandt erfüllt den Auftrag nach besten Erkenntnissen und Fähigkeiten sowie in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter Facharbeit.
  2. Lisette van de Sandt ist berechtigt, bestimmte Tätigkeiten von Dritten verrichten zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Der Auftraggeber stellt Lisette van de Sandt rechtzeitig sämtliche Angaben oder Anweisungen zur Verfügung, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind oder von denen der Auftraggeber billigermaßen vermuten muss, dass diese zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.

 

Artikel 5 Vergütung

  1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Vergütungen und/oder Tarife zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben.
  2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Vergütungen zuzüglich Fahrt-, Aufenthalts-, Verpackungs-, Versand- und Bearbeitungskosten.
  3. Falls nicht ausdrücklich eine Vergütung und/oder ein Tarif vereinbart wurde(n), wird/werden die Vergütung und/oder der Tarif auf Grundlage der tatsächlich aufgewendeten Stunden und der bei Lisette van de Sandt üblichen Stundensätze berechnet.
  4. Über sämtliche zusätzlichen Kosten setzt Lisette van de Sandt den Auftraggeber rechtzeitig vor Vertragsschluss in Kenntnis, bzw. Lisette van de Sandt stellt dem Auftraggeber Angaben zur Verfügung, auf Grundlage derer der Auftraggeber diese zusätzlichen Kosten berechnen kann.

 

Artikel 6 Fristen zur Ausführung von Arbeiten

  1. Falls für die Ausführung bestimmter Arbeiten eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, ist diese Frist lediglich als Ungefährangabe und niemals als Endfrist anzusehen.
  2. Falls Lisette van de Sandt Angaben oder Anweisungen vom Auftraggeber zur Vertragserfüllung benötigt, beginnt die Frist zur Ausführung der Arbeiten, nachdem der Auftraggeber Lisette van de Sandt die betreffenden Angaben oder Anweisungen zur Verfügung gestellt hat.

 

Artikel 7 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders angegeben, erfolgen Zahlungen per Überweisung auf ein von Lisette van de Sandt angegebenes Bankkonto. Zahlungen können sowohl im Voraus als auch im Nachhinein geleistet werden. Der Auftraggeber hat 30 % der Vergütung bei Annahme der Offerte, 30 % nach Abschluss der Hälfte des Projekts und 40 % nach Abschluss des Projekts zu leisten.
  2. Bei Zahlung im Nachhinein hat diese, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum in einer von Lisette van de Sandt anzugebenden Weise in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen.
  3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom geschuldeten Betrag eine von ihm gestellte Gegenforderung in Abzug zu bringen. Beschwerden über die Höhe der Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
  4. Nach Verstreichen von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum gerät der Auftraggeber ohne Notwendigkeit der Inverzugsetzung von Rechts wegen in Verzug. Der Auftraggeber schuldet ab dem Zeitpunkt, an dem er in Verzug gerät, über den geschuldeten Betrag Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat bzw. den etwaigen höheren gesetzlichen Zinsbetrag.
  5. Im Falle der Insolvenz, eines Zahlungsaufschubs oder der Bestellung eines Verwalters sind die Forderungen von Lisette van de Sandt sowie die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Lisette van de Sandt sofort fällig.

 

Artikel 8 Aussetzung und Rückgängigmachung des Vertrags

  1. Falls der Auftraggeber eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist Lisette van de Sandt berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufzuschieben und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen. Ferner ist Lisette van de Sandt berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufzuschieben und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen, falls:
    • Lisette van de Sandt nach Vertragsschluss Umstände zur Kenntnis gelangen, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen wird;
    • der Auftraggeber einen Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monaten hat;
    • der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt, die Anwendung des niederländischen Gesetzes über die Schuldenbereinigung bei natürlichen Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen) beantragt oder sein Eigentum beschlagnahmt wird.
  2. Die Rückgängigmachung des Vertrags erfolgt schriftlich und ohne Anrufung eines Gerichts. Wenn der Vertrag rückgängig gemacht wird, sind die Forderungen von Lisette van de Sandt gegen den Auftraggeber sofort fällig.
  3. In Fällen höherer Gewalt hat Lisette van de Sandt Nichterfüllung nicht zu vertreten.

 

Artikel 9 Garantien und Prüfung

  1. Mit dem Vertrag zwischen Lisette van de Sandt und dem Auftraggeber wird eine Anstrengung, nicht aber ein Ergebnis geschuldet. Lisette van de Sandt garantiert dementsprechend, dass die von ihr ausgeführten Arbeiten vertragsgemäß sind und ordnungsgemäß ausgeführt werden.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten bei Ausführung, in jedem Fall jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ausführung zu prüfen. Dabei hat der Auftraggeber zu prüfen, ob Qualität und Quantität der ausgeführten Arbeiten vertragsgemäß sind oder jedenfalls den diesbezüglich im normalen Handelsverkehr geltenden Anforderungen entsprechen.

 

Artikel 10 Haftung

  1. Die Ausführung des Auftrags erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Verantwortung des Auftraggebers. Lisette van de Sandt haftet ausschließlich für direkte Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
  2. Lisette van de Sandt haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, darin eingeschlossen in jedem Fall Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Betriebsstillstand oder immaterielle Schäden des Auftraggebers.
  3. Lisette van de Sandt haftet nicht für Schäden, gleichgültig welcher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass Lisette van de Sandt von den vom Auftraggeber erteilten unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, es sei denn, dass diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit für Lisette van de Sandt offensichtlich hätte sein müssen.
  4. Im Haftungsfall ist die Haftung von Lisette van de Sandt beschränkt auf höchstens ein (1) Mal den in der Rechnung angegebenen Betrag oder auf den Betrag, der von der von Lisette van de Sandt abgeschlossenen Versicherung gedeckt ist, zuzüglich des Eigenanteils, den Lisette van de Sandt gemäß der abgeschlossenen Versicherung trägt.
  5. Der Auftraggeber hat Lisette van de Sandt den Schaden, für den Lisette van de Sandt haftbar gemacht werden kann, schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen ab Entstehen des Schadens zu melden, andernfalls verfällt möglicherweise jedweder Anspruch auf Schadenersatz.
  6. Haftungsansprüche gegen Lisette van de Sandt verfallen innerhalb eines (1) Jahres, nachdem dem Auftraggeber das schädigende Ereignis bekannt geworden ist bzw. ihm dieses Ereignis billigermaßen hätte bekannt werden können.

 

Artikel 11 Haftungsfreistellung und Verjährung

  1. Der Auftraggeber stellt Lisette van de Sandt von der Haftung für mögliche Ansprüche Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung vom Auftraggeber zu vertretende Schäden erleiden.
  2. Falls Lisette van de Sandt aufgrund dessen von Dritten haftbar gemacht wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, Lisette van de Sandt sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich beizustehen. Sämtliche Kosten und Schäden, die Lisette van de Sandt und Dritte erleiden, sind für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
  3. Für sämtliche Forderungen gegenüber Lisette van de Sandt und dem von Lisette van de Sandt (eventuell) eingeschalteten Dritten gilt in Abweichung von der gesetzlichen Verjährungsfrist eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr.

 

Artikel 12 Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten

  1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen, bei denen Lisette van de Sandt Partei ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Lisette van de Sandt und dem Auftraggeber ausschließlich dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Limburg (Niederlande) vorzulegen.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind eine Übersetzung der niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und den niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Hinterlegt bei der niederländischen Handelskammer am 02.02.2018.